Die Frage des Zutrittsrechts von Vermietern zur Wohnung des Mieters ist nicht zuletzt deshalb in letzter Zeit zunehmend diskutiert worden, weil der BGH Vermietern ein Kündigungsrecht eingeräumt hat für den Fall, dass der Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung unbrechtigterweise verweigert. Jetzt hat das AG München in einem aktuellen Urteil gesagt, Vermieter hätten alle fünf Jahre ein Besichtigungsrecht. Was ist von dieser Entscheidung zu halten? Wann müssen Mieter ihren Vermieter nun hereinlassen und wie sollten sie sich verhalten, um eine Kündigung zu vermeiden? Dazu mein aktueller Beitrag auf anwalt.de sowie das folgende Video:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.