Zweitschlüssel an den Vermieter übergeben?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
© Fotolia
© Fotolia

Vermieter haben kein Recht auf einen Zweitschlüssel. Auch für Notfälle muss der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen. Wenn beide trotzdem vereinbaren wollen, dass dem Vermieter ein Schlüssel zur Verfügung gestellt wird, sollte die Übergabe in einem versiegelten Umschlag erfolgen. So kommt später niemand zu Unrecht in Verdacht, falls in der Wohnung mal Gegenstände abhanden kommen sollten. Auch für den Fall, dass der Mieter mit einem Zweitschlüssel für den Vermieter einverstanden ist, darf der Vermieter diesen nur für absolute Notfälle (z.B. Rohrbruch, Brand) nutzen. Hier ein aktueller Artikel zu dem Thema:

Zweitschlüssel an den Vermieter übergeben?

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999