Arbeitnehmer mit Keyloggern überwacht – Kündigung unwirksam

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Kündigung – Abfindung erzielen

Mit einer Keylogger-Software lassen sich sämtliche Tastatureingaben eines Benutzers am PC nachverfolgen. Auch Screenshots können so gemacht werden. Ein reizvolles Mittel für Arbeitgeber, um z.B. zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer den Dienstrechner verbotenerweise zu privaten Zwecken benutzt. Ein solcher Einsatz kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts aber nur bei einem konkret begründeten Verdacht zulässig sein. Ansonsten wird das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt. Eine Kündigung, die der Arbeitgeber auf die so erworbenen Daten stützt, ist dann unwirksam. Zum Urteil genauer im folgenden Artikel und im Video-Blog:

Arbeitnehmer mit Keyloggern überwacht – Kündigung unwirksam

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