Mit einer Keylogger-Software lassen sich sämtliche Tastatureingaben eines Benutzers am PC nachverfolgen. Auch Screenshots können so gemacht werden. Ein reizvolles Mittel für Arbeitgeber, um z.B. zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer den Dienstrechner verbotenerweise zu privaten Zwecken benutzt. Ein solcher Einsatz kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts aber nur bei einem konkret begründeten Verdacht zulässig sein. Ansonsten wird das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt. Eine Kündigung, die der Arbeitgeber auf die so erworbenen Daten stützt, ist dann unwirksam. Zum Urteil genauer im folgenden Artikel und im Video-Blog:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander