++ E-Plus Übernahme durch Telefonica könnte zum Jobkiller werden ++ Rewe-Praktikantin verliert in der zweiten Instanz ++ Gesetz zur Tarifeinheit für November geplant ++ Urteil der Woche: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Oktober 2014 – 9 AZR 956/12: Keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer durch mehr Urlaub für ältere Beschäftigte. ++
Heute unter anderem folgende Themen:
E-Plus Übernahme durch Telefonica könnte zum Jobkiller werden
Medienberichten zufolge will der Telekommunikationskonzern Telefonica bis 2018 möglicherweise annähernd 50 % aller Stellen kürzen. So berichtet Spiegel online, dass insbesondere im Kundenservice und in den Shops Jobs wegfallen und an Subunternehmen und Partner wie Drillisch ausgelagert werden sollen. Mitarbeitern sollen außerdem Abfindungen angeboten werden. Für die insgesamt 9100 Mitarbeiter in Deutschland beginnt nun wohl eine unruhige Zeit.
Rewe-Praktikantin verliert in der zweiten Instanz
Der Fall war in der Presse umfassend behandelt worden, weil die Praktikantin vor dem Arbeitsgericht Bochum mit einer Klage gegen Rewe über einen Betrag von über 17.000 € für acht Monate Praktikum erfolgreich gewesen ist. Die Supermarktkette Rewe hatte sich von ihrem zuständigen Filialleiter getrennt und Konsequenzen aus dem Fall angekündigt. Eine Konsequenz scheint die Berufung gewesen zu sein. Für die Praktikantin nun die kalte Dusche vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in der Berufungsinstanz.
Gesetz zur Tarifeinheit für November geplant
Die Arbeitsministerin Nahles plant ein Gesetz zur Tarifeinheit. Damit würde der Einfluss kleiner Sparten Gewerkschaften wie der Gewerkschaft der Lokführer massiv zurückgedrängt werden. Künftig soll dann nämlich gelten: Ein Betrieb, ein Tarifvertrag. Nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb soll dann mit dem Arbeitgeber einen Tarifvertrag schließen können.
Urteil der Woche Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Oktober 2014 – 9 AZR 956/12: Keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer durch mehr Urlaub für ältere Beschäftigte
Das Bundesarbeitsgericht hat eine betriebliche Regelung abgesegnet, durch die älteren Angestellten eines Schuhherstellers zwei Tage mehr Urlaub als entsprechenden jüngeren Arbeitnehmern des Unternehmens gewährt wurde. Eine entsprechende Urlaubsregelung muss allerdings dem Schutz älterer Beschäftigter dienen, geeignet, erforderlich und angemessen im Sinne von § 10 Satz 2 AGG sein. Der Arbeitgeber habe hier einen gewissen Einschätzungsspielraum bezogen auf den Inhalt seines jeweiligen Unternehmens.
Fazit: die Situation kann in einem Unternehmen mit körperlich anstrengende Arbeit anders als in einem Unternehmen sein, indem vorrangig nur geistige Tätigkeiten verrichtet werden.
22.10.2014