Bilanzkündigungen von Arbeitgebern zum Jahresende sind keine Seltenheit. Kündigungen ohne Angabe von Gründen sind zunächst möglich, erst im Verlauf des Prozesses werden Kündigungsgründe von Arbeitgebern, in Zusammenarbeit mir Ihren Anwälten „zurecht gelegt“. Bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund.
Zu hohe Personalkosten können Bilanzkündigungen von Arbeitgebern nach sich ziehen. Kündigungen ohne Angabe von Gründen sind zunächst möglich, erst im Verlauf des Prozesses werden Kündigungsgründe von Arbeitgebern, in Zusammenarbeit mir Ihren Anwälten „zurecht gelegt“. Bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. „Schädigungen des Arbeitgebes“ sind solche Gründe für eine Kündigung. Das muss nicht unbedingt bedeuten, dass man Geld entwendet, sondern es reicht schon aus wenn man etwas aus dem Büro mit nach Hause nimmt. Ein Arbeitgeber der einen Arbeitnehmer kündigen möchte wird solche Situationen nutzen. Bei langen Arbeitsverhältnissen reicht es allerdings nicht aus, wenn kleinere Mengen entwendet werden um das Vertrauen in das Arbeitsverhältnis zu zerstören. Als Arbeitnehmer sollte man solche Gelegenheiten allerdings ungenutzt lassen, um sich selbst vor den Konsequenzen zu schützen.
Tipps zur Kündigungsschutzklage
Kündigungen müssen innerhalb von drei Wochen beim Gericht eingereicht werden. Lässt der Arbeitnehmer diese Frist verstreichen so ist die Kündigung nicht mehr aufzuheben. Die Kündigung gilt als zugegangen sobald sie im Briefkasten liegt. Hier mein Tipp: Schnell reagieren! Weitere Informationen rund um das Thema Kündigung finden Sie auf http://www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de/.