Die Abgrenzung zwischen tatsächlich Selbständigen und Scheinselbstständigen, also Arbeitnehmern, wird in der Praxis immer mehr zum Thema, weil Tätigkeit, die bisher Arbeitnehmer ausgeübt haben, nun zunehmend von Selbständigen erbracht werden. Entscheidend wird diese Abgrenzung etwa, wenn es um die Frage geht, ob ein Mitarbeiter Kündigungsschutz hat. Auch bei den Pflegeberufen (Krankenpfleger, Altenpfleger etc.) ist die Unterscheidung von Bedeutung. Ich habe schon verschiedene Beiträge zu dem Thema veröffentlicht. In einem weiteren Artikel habe ich ein Urteil des Landessozialgerichts Hamburg (L 2 R 13/09) mal genauer erläutert, das sich mit genau dieser Abgrenzung befasst. Dem lassen sich auch wichtige Hinweise für arbeitsrechtliche Konflikte, etwa im Fall einer Kündigung, entnehmen:
Pflegeberufe: zur Abgrenzung von Selbständigen und Arbeitnehmern