Ich habe schon vielfach den aus meiner Sicht unzureichenden Schutz von Mietern vor vorgeschobenen Eigenbedarfskündigungen kritisiert. Der BGH hat zwar anerkannt, dass Mieter im Falle eines vorgetäuschten Eigenbedarfs des Vermieters von diesem Schadensersatz verlangen können. Die Durchsetzung entsprechender Ansprüche war aber bisher nur schwerlich möglich. Nun hat der BGH den Mietern in einem aktuellen Urteil (vom 29. März 2017, Az. VIII ZR 44/16) die Sache zumindest etwas erleichtert, indem er strenge Anforderungen an die Darlegung von Vermietern gestellt hat für den Fall, dass ein zuvor behaupteter Eigenbedarf später wegfällt. Genaueres im folgenden Artikel und im Video:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.