Vergütung von Überstunden: Dienstplan hilfreich für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben es oftmals schwer, nachträglich die Vergütung von Überstunden zu verlangen. Sie müssen nämlich genau darlegen können, wann und wie lange sie gearbeitet haben. In einem aktuellen Urteil hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (1 Sa 321/15) entschieden, dass dieser Darlegungslast genügt, wer einen Dienstplan vom Arbeitgeber vorlegt und vortägt, dass er dementspechend gearbeitet habe. Das […]