Dass Arbeitnehmer Unternehmensdaten auf privaten Geräten speichern, ist gängige Praxis, obwohl Arbeitsverträge das mitunter verbieten. Kein Problem, wenn sich der Arbeitgeber damit einverstanden erklärt hat. Kritisch wird es, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber streiten, ob es dem Mitarbeiter erlaubt war, Daten zu privat zu speichern. Dann muss nämlich der Arbeitnehmer das Einverständnis des Arbeitgebers nachweisen und das wird schwierig, solange er keinen schriftlichen Nachweis hat. In diesen Fällen kann dann sogar eine Kündigung wegen des Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten drohen. Tipps für Arbeitnehmer zum Thema im folgenden Artikel:
Unternehmensdaten vom Arbeitnehmer gespeichert – Grund für Kündigung?