Aktuelle Zuschauerfrage zum Befristungsrecht: im Arbeitsvertrag des Betroffenen befand sich eine Klausel, mit der er versicherte, mit dem Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis gehabt zu haben. Über den ersten Arbeitsvertrag hinaus war nun wohl auch bei folgenden weiteren Befristungen diese Klausel enthalten. Der Arbeitnehmer wollte nun wissen, welche Konsequenzen es habe, wenn er weitere befristete Arbeitsverträge mit dieser – dann erkennbar unsinnigen – Klausel unterschreibe. Im Ergbenis keine, der Vertrag bleibt ansonsten gültig und der Arbeitgeber kann darauf auch keine Anfechtung oder Kündigung stützen. Die Erklärung im Video:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander