In der Praxis werden Miete und Leihe immer wieder durcheinander gebracht. Die Unterscheidung ist allerdings sehr wichtig, genießt man besonderen gesetzlichen Schutz doch nur als Mieter, nicht aber in einem Leihverhältnis. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei der Leihe die Überlassung der Sache zum Gebrauch – im Gegensatz zur Miete – nicht entgeltlich erfolgt. Was genau bedeutet das? Wie grenzt man im Einzelfall ab? Und in welchen Fällen spielt die Unterscheidung eine besondere Rolle? Dazu ausführlich im folgenden aktuellen Video-Blog:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.