Der folgenden aktuelle Video-Blog ist die Antwort auf eine Zuschauerfrage bei YouTube, bei der es um die mündliche Zusage für eine Beförderung ging. Der Vorgesetzte, der dem betroffenen Arbeitnehmer die Beförderung zugesagt hatte, war gekündigt und die Stelle neu ausgeschrieben worden. In diesem Zusammenhang stellt sich zum einen die Frage nach der Wirksamkeit einer mündlichen Beförderungszusage und zum anderen der Beweisbarkeit einer solchen. Ist auch die mündliche Zusage einer Beförderung wirksam? Und wie kann der Arbeitnehmer diese nachweisen? Dazu meine Erklärung im folgenden Video-Blog:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander