VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und spielt in der Praxis des Baurechts eine maßgebliche Rolle. Sie enthält insbesondere Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen und Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Grund genug, sich einmal genauer mit der VOB zu befassen und zu klären, wann diese eigentlich gilt und für wen sie relevant wird. Das und mehr beantwortet mein Sozius Markus Willkomm, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, im folgenden aktuellen Video-Blog im Interview bei mir:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.