Ein aktuelles Urteil des LAG Köln (4 Sa 615/15) dreht sich um die Frage, inwiefern Arbeitgeber bei drohenden Ausschlussfristen, etwa in Tarif- oder Arbeitsverträgen, Hinweispflichten treffen. Wenn solche Ausschlussfristen ablaufen, können sich die Parteien einer entsprechenden Vereinbarung nicht mehr auf ihre Recht berufen. In welchem Umfang das Instrument der Ausschlussfristen zulässig ist und was die Rechtsprechung zu den Hinweispflichten des Arbeitgebers sagt, bespreche ich im folgenden Interview mit dem Kollegen Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht:

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in der Freizeit
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