Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 2014 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2851/13 ist Grundlage für mein heutiges Thema „Eigenbedarfskündigung – Bundesverfassungsgericht zu den Voraussetzungen des Eigenbedarfs“. Das Urteil bedeutet für Vermieter zukünftig günstigere Anforderungen an die Darlegung der Eigenbedarfskündigung und für Mieter die verstärkte Suche formaler Argumente dagegen.
Der im Video dargestellte Einzelfall zeigt einen Arzt, der in Hannover lebt. Dieser kündigt einer Mieterin in Berlin-Friedrichshain mit der Begründung der Nutzung auf Eigenbedarf.
Die Mieterin zog nicht aus der Wohnung aus, weil Sie die Eigendarfskündigung als vorgeschoben hielt. Der Vermieter reichte eine Räumungsklage ein. Das Landgericht gab dieser statt und ließ keine Revision zu. Der Bundesgerichtshof berücksichtigte die Nichtzulassungsbeschwerde vonseiten der Mieterin nicht. Und das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung genommen.
Die Details des konkreten Falls finden Sie hier:
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