Fachanwalt zum Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Die Kündigungsschutzklage ist allgegenwärtig. Ich zeige heute ein Video zum Thema „Kündigungsschutzklage: Der Verzicht eines Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage kann wirksam sein.“

Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert zumeist auf einen Arbeitsvertrag. Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. März 2014 – 5 Sa 1099/13 befasst sich mit dem Klageverzicht.

Arbeitnehmer haben nach Eingang der Kündigung eine Drei-Wochen-Frist innerhalb der Sie reagieren, sich vom Anwalt beraten lassen und die Kündigungsschutzklage einreichen können. Arbeitgeber bieten infolgedessen Leistungen für den Verzicht auf die Kündigungsschutzklage. Ist der Verzicht wirksam oder nicht?

Mehr zum Einzelfall finden Sie hier:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-verzicht-eines-arbeitnehmers-auf-die-erhebung-einer-kuendigungsschutzklage-kann-wirksam-sein_059034.html

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