Reiseveranstalter können sich nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen von ihrer Haftung für die Einhaltung der bei der Buchung der Reise angegebenen Flugzeiten befreien. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema. Wenn die angegebenen Zeiten nicht eingehalten werden, haftet der Veranstalter. Wer dies durch Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verhindern will, handelt rechtswidrig. Entsprechende Klauseln sind unwirksam.

Verbraucherrecht
VW Abgasskandal: Schadensersatzansprüche für Dieselfahrer in Österreich?
Aktuelles aus dem VW-Abgasskandal: es laufen eine Vielzahl von Verfahren gegen VW in Deutschland, wobei unklar ist, ob Dieselfahrer hierzulande