Am 1.6.2015 wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Die damit einhergehenden Regelungen haben allerdings – wenig überraschend – nicht dazu geführt, dass ein Anstieg der Mietpreise in Ballungszentren wie Berlin gebremst wurde – im Gegenteil. Ich habe in einem aktuellen Beitrag einmal ausführlich beschrieben, welche Teile der Mietpreisbremse durchaus sinnvoll sind und welche dagegen Probleme verursachen und dafür sorgen, dass in der Praxis die Handhabung für Mieter so unübersichtlich und schwierig ist. Es fehlt insbesondere an einer Dokumentationspflicht für Vermieter im Hinblick auf die Miete des Vormieters und an Sanktionen für Verstöße von Vermietern gegen die Vorgaben der Mietpreisbremse. Die Probleme sowie praxistaugliche Lösungsvorschläge sind im folgenden Artikel nachzulesen:
Mietpreisbremse: vorhersehbare Wirkungslosigkeit – wo liegen die Probleme?