Wenn Arbeitnehmer sich mit Schmiergeld bestechen lassen bzw. ein solches fordern, kann das eine Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer damit auch dem Arbeitgeber ein lukratives Geschäft beschert. Entscheidend ist der Ansehensverlust des Arbeitgebers, der mit einem solchen Verhalten einhergeht und der geeignet ist, eine Kündigung zu begründen. Gewisse kleinere sozialadäquate Gesten könne davon ausgenommen sein (z.B. Pralinen zum Geburtstag). Doch auch hier ist Vorsicht geboten, unter Umständen sieht der Arbeitsvertrag feste Wertgrenzen vor, die nicht überschritten werden dürfen. Zu den Einzelheiten im folgenden Beitrag und im Video:
Schmiergeld annehmen oder fordern – Arbeitnehmern droht Kündigung