In einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht es einmal mehr um das Thema der Zuschläge bei Nachtarbeit und deren Höhe. Das BAG bestätigt dabei noch einmal, dass Nachtarbeitszuschläge von 25% in der Regel angemessen sind. Darüber hinaus kann aber angesichts der größeren Belastung für Arbeitnehmer auch ein höherer Aufschlag von 30% angemessen sein, wenn dauerhaft nachts gearbeitet wird. Mit meinem Kollegen Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, bespreche ich das entsprechende Urteil des BAG im folgenden Interview:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander