Wir alle sehen gerne Krimis im Fernsehen, manche ließen sogar. Richtig spannend wird es aber vor allem dann, wenn man selbst Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird. Das geht manchmal schneller als man denkt. Im Straßenverkehr gibt es schnell mal eine Anzeige wegen Fahrerflucht und auch wer gern mal den Stinkefinger zeigt, riskiert eine Anzeige. In dem Moment wo man Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens wird, ist professionelles Verhalten geboten. Wichtigster Grundsatz: Keine Angaben ohne vorherige Akteneinsicht. Was es unser zu beachten gibt habe ich in einer kleinen Videoserie aufbereitet. Heute Teil 1: Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Fortsetzung folgt.

Strafrecht
Pflichtverteidiger – Fragen rund um die Beauftragung
Ich beschäftige mich in meiner anwaltlichen Beratungstätigkeit zum Teil auch mit dem Strafrecht, nämlich immer dann, wenn meine Fälle aus