Im Zusammenhang mit einigen früheren Beiträgen von mir zum Thema Arbeitszeit und Ruhezeit hatten mich zuletzt noch einige Nachfragen von Zuschauern auf YouTube erreicht, die sich um die Frage drehen, ob bzw. wann Arbeitnehmer auch in der Freizeit oder im Urlaub für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen. Dabei sind zum einen die entsprechenden Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu Arbeits- und Ruhezeiten zu berücksichtigen, zum anderen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu genauer im folgenden aktuellen Video-Blog:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander