Der Verlust der Fahrerlaubnis rechtfertigt jedenfalls bei einem Berufskraftfahrer regelmäßig eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Ursache für den Verlust während der Verrichtung der Arbeitsleistung gesetzt wurde. Anders kann sich sein, wenn der Verlust der Fahrerlaubnis auf Fehlverhalten während einer Privatfahrt beruht.
In einem solchen Fall kommt von Sonderfällen abgesehen (zum Beispiel Polizeibeamte) regelmäßig nur eine personenbedingte ordentliche Kündigung in Betracht.
Ist das Fahrverbot auf eine relativ kurzen Zeitraum beschränkt, und könnte der Arbeitnehmer diesen Monat weitgehend durch Inanspruchnahme von Urlaub überbrücken, kommt eine Kündigung regelmäßig nicht in Betracht (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011 – 5 Sa 295/10 –, juris).
Allerdings muss der Berufskraftfahrer seinen Arbeitgeber auf ein verhängtes und demnächst anstehendes Fahrverbot frühzeitig hinweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, kann der Arbeitgeber unter Umständen dann doch wegen Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht kündigen. Eine solche Kündigung ist allerdings dann nicht gerechtfertigt, wenn dem Arbeitgeber trotz der verspäteten Meldung noch ausreichend Zeit bleibt, sich auf die neue Situation einzustellen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011 – 5 Sa 295/10 –, juris).
Fachanwaltstipp Arbeitgeber:
Wenn der Arbeitnehmer als Kraftfahrer angestellt ist und der Entzug der Fahrerlaubnis droht, ist zeitnahes Handeln angesagt. Eine Kündigung kann auf verschiedenartige Gründe gestützt werden, die allerdings unterschiedliche formale Anforderungen haben.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:
Arbeitnehmern, die beruflich ein Kraftfahrzeug nutzen und anders ihre Tätigkeit nicht ausüben können, sollten bei einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis, aber auch schon bei einem drohenden Fahrverbot unbedingt auch arbeitsrechtliche Beratung einholen. Insbesondere die Frage, wann und wie der Arbeitgeber informiert wird ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Kündigung.